Videoüberwachung
Überführung von Tätern mit eindeutigen Beweisen.
Videoüberwachung durch Detekteien zählt im
Rahmen der Beweisführung bei Diebstahl, Unterschlagung oder Sachbeschädigung
zu einem probaten Mittel, einen bislang unbekannten Täter zu überführen und ihm die Tat eindeutig zu beweisen.
Im Rahmen der Videoüberwachung werden in der Regel
kleinste Miniaturkameras auf dem aktuellsten technischen Stand so in Ihren
Räumlichkeiten eingebaut, dass die Videoüberwachungsanlage vom
Täter nicht wahrgenommen wird und er sein Handeln im Glauben des Unbeobachtetseins vollzieht.
Die Übertragung der Videobilder kann im Rahmen der
Videoüberwachung durch eine Kabelverbindung zum Aufzeichnungsgerät
erfolgen oder aber auch per drahtloser Funkübertragung.
Durch die Videoüberwachung gelingt es Detekteien,
verborgene Handlungsabläufe transparent und somit gerichtsfest beweisbar zu machen.
Zu ihrer Sicherheit ist eine Videoüberwachung bundesweit
möglich.
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Informationen zum Thema Videoüberwachung durch Detekteien.
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